Corona und Bundestagsabgeordnete

Zwei-Klassen-Gesellschaft

Seit 15.1.2022 ist die Gültigkeit des Genesenenstatus verkürzt. Die Änderung gilt auch rückwirkend.

Soweit so gut (oder auch nicht). Die Politik kann und darf entscheiden. Deswegen sind das ja vom Volk gewählte Vertreter (gendern: Vertreter=männlich?, Vertreter=Mehrzahl, Vertreterin=weiblich? - na, was soll ich da nehmen? Vertreterinnen ---- ne, da fühle ich mich als Mann nicht mehr vertreten).

Eine zwei-Klassen-Gesellschaft, darf es trotzdem deswegen nicht geben. Denn für Bundestagsabgeordnete (gendern: hier ist die Mehrzahl gemeint - Bundestagsabgeordneteinnen?) soll das nicht der Fall sein. Was ist mit den Landtagsabgeordneten (wie gendert man das Wort "Landtagsabgeordneten" eigentlich?), was ist mit dem medizinischen Personal?

Ich frage mich das gar nicht. Denn jeder ist ein Mensch. Bei jedem Menschen kann das zutreffen. Da kann, und darf, es keine Unterscheidung geben.

Genau das Gleiche gilt für mich für die Impfpflicht. Alle oder keiner. Das ist einfach im Grundgesetz geregelt. Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1.

Der Absatz 3 wird da noch genauer.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Keiner darf benachteiligt oder bevorzugt werden! Steht da so. Und hier gilt nicht: Papier ist geduldig.....

Wenn es zwingende Gründe gibt eine Impfpflicht einzuführen (für eine begrenzte Zeit), dann muss das für alle eingeführt werden. Ansonsten werden auch die Geimpften (gendern: müsste ich hier Geimpfinnen schreiben?) benachteiligt. Wieder alle oder keiner. Und kommt mir nicht mit dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2. Denn den müsst ihr vollständig lesen.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Vollständig ist diese Absatz nur mit dem dritten Satz. Da gilt nicht nur der erste Satz!

Aber jetzt noch einmal zu eigentlichen Thema dieses Artikels:

Ein Abgeordneter (gendern: Abgeordnete=Männlich?, Abgeordnete=Weiblich?, Abgeordneter in Mehrzahl ist das Männlich oder Weiblich?) ist kein anderer Mensch wie du und ich. Er/Sie ist kein Mensch (gendern: Mensch=männchlich? muss es dann weiblich Menschin heißen?), der unempfindlicher ist als andere. Noch dazu, dass diese Abgeordneten an sich zu Hauf in einem Plenarsaal sein sollten. Was sie nicht sind. Aber eben sein sollten. Das gehört zu ihrem Job.

Wer findet auf offiziellen Seiten der Bundesregierung Informationen zu diesem Punkt? Ich kann das nirgends direkt finden. Wenn jemand einen offiziellen Link hat, kann er/sie mir das hier im Kommentar gerne zusenden. Da wäre ich sehr dankbar für.

Zusatzinfo:

Das mit dem Gendern in Klammern mache ich nur, damit mal so richtig klar wird, mit was man sich bei einem Text auseinandersetzen muss, wenn man mit dem Gendern anfangen will.

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